Im Bildungsgesetz und in der Verordnung für die Sekundarschulen wird für die teilautonom, geleiteten Schulen angeordnet, dass diese in einem Schulprogramm periodisch festzuhalten haben, wie sie ihren Bildungsauftrag erfüllen wollen. Die Schulen definieren im Schulprogramm ihre Leitsätze und Zielsetzungen und legen fest, wie sie diese innert einer bestimmten Zeit umsetzen wollen.
Das Schulprogramm wird auf Antrag der Schulleitung durch den Schulrat genehmigt.
Das Schulprogramm gibt insbesondere Auskunft über:
- das pädagogische und organisatorische Konzept der Schule
- die Massnahmen zur Umsetzung der Speziellen Förderung
- die Integration der ausländischen sowie der fremdsprachigen Schülerinnen und Schüler
- die Bereiche und die Durchführung der internen Evaluation
- die Massnahmen bezüglich Prävention und Gesundheitsförderung
- den Einsatz der im Rahmen des Budgets zugesprochenen Mittel
- die Regelung der Zusammenarbeit innerhalb der Schule sowie mit den Erziehungsberechtigten, den Behörden und anderen Schulen
- die Fort- und Weiterbildung der Lehrerinnen und Lehrer
- die Form der Mitsprache der Schülerinnen und Schüler
- das Vorgehen in Konfliktfällen
- die Massnahmen zur Förderung einer geschlechtergerechten Pädagogik und der Gleichstellung der Geschlechter